KI-Kennzeichnungspflicht
KI-Kennzeichnungspflicht

KI-Kennzeichnungspflicht

Was das für meine Webseite bedeutet

Seit ein paar Monaten geistert ein Begriff durch die Fotografen-Foren und Kreativ-Communities: KI-Kennzeichnungspflicht. Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 des EU AI Acts – und damit neue Regeln für alle, die KI-Inhalte im Netz veröffentlichen. Ich hab mich mal hingesetzt und geschaut, was das eigentlich für foto-m-design.de bedeutet. Und ich sag’s gleich vorweg: weniger als man denkt.

Was das Gesetz überhaupt will

Im Kern geht es darum, dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sein sollen – vor allem dann, wenn sie täuschen könnten. Der Gesetzgeber denkt dabei vor allem an Deepfakes: Bilder, Videos oder Audioinhalte, die reale Personen oder Situationen so überzeugend imitieren, dass man sie für echt hält. Außerdem betrifft es Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne jede menschliche Prüfung veröffentlicht werden – automatisch generierter Nachrichtenspam, vereinfacht gesagt.

Was nicht gemeint ist: jedes KI-Bild, das irgendwo online auftaucht. Das wäre dann doch etwas weit gegriffen.

Und meine Seite?

Ich nutze KI als kreatives Werkzeug – das ist kein Geheimnis, das war es nie. Auf dieser Webseite gibt es einen eigenen Bereich dafür, der genau das auch so nennt: Visuelle Experimente, entstanden mit KI-Unterstützung. Keine versteckten Bilder in der Fotografie-Galerie, keine täuschend echten Personendarstellungen, keine automatisch generierten Nachrichtentexte.

Die Texte hier – Blogbeiträge, Beschreibungen, alles – schreibe ich selbst. KI hilft mir manchmal beim Strukturieren oder beim Gegenlesen, aber die Formulierungen und die Verantwortung dafür sind meine. Das genügt dem Gesetz.

Kurz gesagt: Ich bin, so glaube ich, bereits konform. Nicht weil ich das durchkalkuliert hätte, sondern weil offener Umgang mit KI für mich von Anfang an selbstverständlich war.

Warum ich das trotzdem hier schreibe

Nicht um mich abzusichern. Sondern weil ich es für sinnvoll halte, dass man als Fotografin oder Fotograf weiß, was gerade passiert – und weil die Frage „Muss ich meine KI-Bilder jetzt alle kennzeichnen?“ eine ist, die ich selbst gestellt habe.

Die Antwort: Kommt drauf an. Wer realistisch wirkende Porträts generiert, die Menschen für echte Fotografien halten könnten – ja, da wird Transparenz erwartet. Wer dagegen erkennbar experimentelle, künstlerische KI-Arbeiten zeigt und das auch so kommuniziert – der ist aus meiner Sicht auf der sicheren Seite.

Im Zweifel: lieber einen Satz zu viel als einen zu wenig. Das kostet nichts und schafft Vertrauen.

(Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine persönliche Einschätzung wieder, keine Rechtsberatung. Wer sichergehen will, fragt einen Fachanwalt.)

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